Als Systemisch-Lösungsorientierte Sachverständige, erarbeite ich einvernehmliche Lösungen in familiengerichtlichen Verfahren mit den Beteiligten des jeweiligen Familiensystems.
Kernbestandteil der Systemisch-Lösungsorientierten Begutachtung im Kindschaftsrecht sind die Erfassung und Beurteilung
- der familiären Beziehungen und Bindungen
- der Ressourcen und Risikofaktoren innerhalb der Familie
- der Kompetenzen der Eltern/Sorgeberechtigten, ihre Kooperationsbereitschaft, Erziehungsfähigkeit,
die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung, Bindungstoleranz
- der Bedürfnisse des jeweiligen Kindes, des Kindeswillens, des Entwicklungsstands, der Kompetenzen und die aktuelle Lebenssituation des Kindes unter Berücksichtigung eventueller, besonderer
Belastungen und Beeinträchtigungen.
Im Rahmen familiengerichtlicher Begutachtung bearbeite ich folgende Fragen zu:
- Sorge-/Umgangsrecht (§§ 1671, 1696, 1684, 1685, 1909 BGB)
- Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB)
- Rückführung von Kindern und Jugendlichen, die zu einem früheren Zeitpunkt
aus der Familie herausgenommen wurden (§ 1632 BGB)
Mein Verständnis von Begutachtung liegt ein ganzheitliches, prozesshaftes und dynamisches Bild von Familie zugrunde.
Die von mir erstellten Gutachten sind klar strukturiert, für alle Beteiligten verständlich formuliert und erfüllen die fachlichen Anforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im
Kindschaftsrecht (www.bmjv.de).